01.01.2026
Das Aktuelle aus Steuern und Wirtschaft - Ausgabe Januar 2026
Wie ist umsatzsteuerlich zu verfahren, wenn eine im Internet zwischengeschaltete Person ausschließlich für den leistenden Unternehmer – im konkreten Fall eine Bank – tätig ist, während der zukünftige Kunde (z.B. ein Kreditnehmer) gar nicht bemerkt, dass eine Vermittlung erfolgt? Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann eine Vermittlungsleistung bereits darin bestehen, die Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrags zu vermitteln, ohne dass der Vertrag selbst im Detail ausgehandelt ist. Ob der Vermittler für den Leistungsempfänger oder den Leistenden tätig wird, ist laut Finanzverwaltung unerheblich. Fraglich bleibt jedoch, ob der Kunde wissen muss, dass überhaupt ein Vermittler eingeschaltet ist – insbesondere wenn dies die Leistung verteuert.
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