Verbindliche Auskünfte
Wir begleiten Sie bei der verbindlichen Auskunft nach § 89 AO mit fachlicher Tiefe und Durchsetzungskraft, damit steuerliche Fragen geklärt sind, bevor wirtschaftliche Fakten geschaffen werden.
Die verbindliche Auskunft: Wir sichern Ihre steuerlichen Pläne ab.
In komplexen Steuersachverhalten ist Rechtssicherheit kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Bevor Sie weitreichende wirtschaftliche Entscheidungen treffen, bietet die verbindliche Auskunft nach § 89 der Abgabenordnung (AO) die Möglichkeit, die steuerlichen Konsequenzen Ihres Vorhabens von der Finanzverwaltung rechtsverbindlich prüfen zu lassen.
Doch der Weg zu einer wirklich tragfähigen und positiven Auskunft ist anspruchsvoll.
Unsere Expertise: mehr als nur ein Antrag
Wir konzentrieren uns nicht nur darauf, den Antrag für eine verbindliche Auskunft formal korrekt und inhaltlich optimiert zu formulieren. Das ist eine wichtige Grundlage, doch unsere Expertise geht entscheidend weiter.
Unsere besondere Stärke liegt darin, Sie und Ihr Anliegen aktiv durch den gesamten Prozess zu begleiten, um die beantragte Auskunft für Sie tatsächlich zu erwirken – auch bei Gegenwind seitens der Finanzverwaltung.
Die Antragsstellung ist der Beginn, nicht das Ende unserer Arbeit. Wir verstehen uns als Ihr durchsetzungsstarker Partner gegenüber der Finanzverwaltung. Das bedeutet konkret:
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Wir lassen uns nicht abwimmeln: Finanzämter neigen dazu, Anträge aus formalen Gründen abzulehnen, Rückfragen zu stellen, die den Sachverhalt verkomplizieren, oder eine negative Auskunft in Aussicht zu stellen. Hier beginnt unsere eigentliche Stärke. Wir bleiben hartnäckig, führen den notwendigen fachlichen Diskurs auf Augenhöhe und setzen Ihr gutes Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung durch.
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Wir führen das Verfahren: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt, entlasten Sie vollständig und stellen sicher, dass der Prozess zielgerichtet vorangetrieben wird.
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Wir sichern das Ergebnis: Unser Ziel ist nicht nur irgendeine Auskunft, sondern die positive und rechtssichere Bestätigung Ihres Vorhabens, auf die Sie Ihre unternehmerischen oder privaten Entscheidungen verlässlich stützen können.
Ein Angebot auch für Beraterkollegen
Sie sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt und möchten für Ihren Mandanten eine verbindliche Auskunft einholen, sehen sich aber mit Widerständen der Finanzverwaltung konfrontiert? Oder Ihnen fehlen die Kapazitäten, das oft langwierige Verfahren mit der notwendigen Konsequenz zu verfolgen?
Gern unterstützen wir Sie und Ihre Mandanten als spezialisierter Partner. Wir arbeiten kollegial mit Ihnen zusammen und bringen unsere besondere Expertise gezielt dort ein, wo sie am meisten gebraucht wird: in der proaktiven und unnachgiebigen Begleitung des Antragsverfahrens bis zum erfolgreichen Abschluss.
Ihr nächster Schritt zur Rechtssicherheit
Wenn Sie vor einer wichtigen Entscheidung stehen und die steuerlichen Folgen verbindlich klären möchten, sprechen Sie uns an. In einem ersten Gespräch erörtern wir Ihr Vorhaben und zeigen Ihnen den besten Weg zu Ihrer Rechtssicherheit auf.