Stiftungen
Stabile und zukunftsorientierte Strukturen für Vermögensschutz, Nachfolge und gemeinnützige Ziele. Wir beraten bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung von Stiftungen, begleiten die Errichtung und unterstützen die laufende Verwaltung.
Wir sind Ihr Partner für die Gründung und Verwaltung von Stiftungen
Stiftungen sind ein wirkungsvolles Instrument der langfristigen Vermögensplanung – sei es zur Unternehmensnachfolge, zum Schutz des Familienvermögens oder zur Verwirklichung gemeinnütziger Ziele. Wenn kein geeigneter Nachfolger vorhanden ist oder Vermögenswerte generationenübergreifend gesichert werden sollen, bieten insbesondere Familienstiftungen eine stabile Struktur zur Bewahrung und Lenkung von Vermögen.
Auch Stifter, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und Teile ihres Vermögens dauerhaft einem guten Zweck widmen möchten, finden hier ein flexibles und nachhaltiges Gestaltungsmodell: in einer gemeinnützigen Stiftung.
Ob Nachfolge, Vermögensschutz oder Gemeinwohlorientierung – jede Stiftung folgt individuellen Zielen und erfordert eine passgenaue rechtliche und steuerliche Ausgestaltung. SchwarzPartners begleitet Sie dabei umfassend: von der Idee über die Errichtung bis zur laufenden Verwaltung, immer interdisziplinär, präzise und aus einer Hand.
Unsere Gründungsberatung umfasst eine Vielzahl von Rechtsformen, u. a.
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rechtsfähige, privatrechtliche Stiftungen
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unselbständige Stiftungen und Treuhandstiftungen
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Familienstiftungen
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gemeinnützige Stiftungen
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Stiftungen im Inland und im Ausland
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Zustiftungen
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Verbrauchsstiftungen
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Stiftungs-GmbH
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Unternehmensstiftungen / unternehmensverbundene Stiftungen
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Doppel- und Mehrfachstiftungsmodelle
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Stiftung & Co. KG
Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater helfen Ihnen bei folgenden Themen:
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Beratung und Umsetzung Ihrer Wunschvorstellungen in der Stiftungsurkunde
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Suche nach den richtigen Stiftungsorganen, ihren Kompetenzen und ihren Geschäftsordnungen
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Entwurf von gemeinnützigkeitsfesten Satzungen
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Entwurf von Treuhandverträgen, Satzungen von Stiftungs-GmbHs u. a.
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Information über Steuern bei der Errichtung und während der Lebenszeit der jeweiligen Stiftung
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Ermittlung von Erbschaft- und Schenkungssteuern bei der Errichtung privatnütziger Stiftungen sowie die Erbersatzsteuer während ihrer Laufzeit
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Beratung zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung bei der Errichtung ausländischer Stiftungen
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Optimierung der Nutzung von sog. Vermögensstockspenden und allgemeinen Spendenhöchstgrenzen
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Suche nach der passenden Vermögensausstattung und wirtschaftliche Beratung beim Cash-Flow von Stiftungen
Unsere Berater kümmern sich für Sie um sämtliche „Behördengänge“, die mit der Errichtung von Stiftungen verbunden sind und zwar u. a.
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Einholung vorab von verbindlichen Auskünften im Zusammenhang mit steuerlichen Fragestellungen
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Antragstellung auf Anerkennung von privatrechtlichen oder kirchlichen Stiftungen bei den zuständigen Stiftungsbehörden
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Antragstellung bei Finanzbehörden zur Anerkennung von gemeinnützigen Stiftungen
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Abstimmung mit den jeweiligen Behörden im jeweiligen Anerkennungsverfahren
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Durchsetzung kritischer Stiftungsregelungen, notfalls auch vor Gericht
Unsere Berater helfen Ihnen bei sämtlichen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen, die sich während der Lebenszeit einer Stiftung stellen:
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Beratung der Stiftungsorgane bei Haftungsfragen und Bewahrung von Haftungsfallen
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Prüfung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung der Stiftungsorgane und der Vermögensverwaltung
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Laufende rechtliche und steuerliche Beratung bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens, insbesondere bei der Vertragsgestaltung und Projekten
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Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
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Unterstützung bei der Umschichtung und Umstrukturierung des Stiftungsvermögens
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Beratung bei der Absicherung und des Erhalts des Stiftungsvermögens
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Wirtschaftliche Prüfung und Beratung bei Investments
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Beratung zum Gemeinnützigkeitsrecht (Verlinkung zum Gemeinnützigkeitsrecht)
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Beratung von Destinatären bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Stiftung
Wir erbringen für Sie die folgenden Dienstleistungen:
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monatliche Finanzbuchhaltung mit Berichtswesen z. B. BWA
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Finanzplanung
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Lohnbuchhaltung
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Umsatzsteuervoranmeldungen
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Überwachung oder Übernahme des Zahlungsverkehrs
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Jahresrechnungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
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Wirtschaftsprüfertestate zu Jahresrechnungen und Jahresabschlüssen
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Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Steuerbehörden und der Stiftungsaufsicht
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Unterstützung bei Betriebs- und Geschäftsführungsprüfungen der Aufsichtsbehörden
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Rücklagenmanagement bei gemeinnützigen und steuerbegünstigten Stiftungen
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Entwurf und Versand von Spendenquittungen
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Stifter und ihre Familien
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Stiftungsvorstände und ihre Mitglieder
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Stiftungsräte, Kuratorien und ihre Mitglieder
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Destinatäre und Anfallsberechtigte
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Antragstellende bei Förderprogrammen
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Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter
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Kooperationspartner von Stiftungen
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aber auch Behörden, gern auch Aufsichtsbehörden
Wir unterstützen Sie auch bei folgenden Themen:
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Umstrukturierungen im Stiftungsvermögen
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Auflösung von Stiftungen
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Zusammenlegung von Stiftungen
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Beteiligung von Stiftungen bei Umwandlungen
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Zustiftungen
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Anpassung von Stiftungssatzungen, insbesondere an den zeitlichen Wandel
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Vertretung von Beteiligten gegenüber den zuständigen Steuer- und Aufsichts-behörden
Sprechen wir darüber
Fabian Schmitt-Homann
Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht