Wegzugsbesteuerung
Wir begleiten Unternehmer und Privatpersonen bei Wegzug, Zuzug und internationalen Strukturveränderungen mit vorausschauender, interdisziplinärer Beratung, um steuerliche Risiken zu minimieren und Gestaltungsspielräume gezielt zu nutzen. Steuerliche Sicherheit beim Schritt ins Ausland!
Grenzen überschreiten, Steuern im Blick behalten
Der Schritt ins Ausland eröffnet neue Chancen – privat wie unternehmerisch. Doch wer seinen Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt verlagert, sieht sich häufig mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen konfrontiert. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG sowie Verlegung von betrieblichen Strukturen wie Betriebsstätten kann stille Reserven aufdecken und zu hohen Steuerbelastungen führen. Mit der richtigen Planung lassen sich Risiken vermeiden und Gestaltungsspielräume nutzen.
Vorausschauende Planung schafft Sicherheit
Ein Wegzug sollte niemals spontan erfolgen. Frühzeitige steuerliche Beratung ist entscheidend, um Kapitalstrukturen, Unternehmensbeteiligungen und Einkünfte so zu gestalten, dass steuerliche Nachteile vermieden oder reduziert werden. Wir begleiten Sie mit einer individuellen, internationalen Perspektive – auf Basis fundierter steuerlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Analyse.
Interdisziplinäre Begleitung bei Standortwechseln
Unsere Kanzlei vereint Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, um komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte ganzheitlich zu betrachten. Wir prüfen bestehende Beteiligungsverhältnisse, analysieren steuerliche Ansässigkeit und unterstützen bei der Umsetzung steuerlich optimierter Wegzugslösungen – von der Antragstellung auf Stundung bis hin zur Koordination mit ausländischen Beratern und Behörden.
Unsere Leistungen im Bereich Wegzugsbesteuerung
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Steuerliche Analyse und Planung von Wegzugsstrukturen
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Prüfung der Voraussetzungen und Folgen der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG sowie anderer Vorschriften (z.B. § 16 Abs. 3a EStG, § 12 KStG)
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Erarbeitung von Strategien zur Steuerstundung oder -minderung
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Beratung bei Rückkehr, Zuzug oder temporärem Wegzug
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Unterstützung bei der Bewertung und Dokumentation von Anteilen und stillen Reserven
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Begleitung bei Anträgen auf Billigkeitsmaßnahmen und Stundung
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Abstimmung mit ausländischen Steuerberatern, Finanzämtern und Behörden
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Laufende steuerliche Betreuung bei internationalen Wohnsitz- und Beteiligungsstrukturen