Unsere Leistungen
Medizinrecht / Healthcare Law
Umfassende multidisziplinäre Beratung für Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und sonstige Gesundheitsunternehmen sowie Investoren.
Rechtssicherheit ist die beste Medizin für wirtschaftliche Gesundheit
SchwarzPartners ist seit mehr als 20 Jahren auf die umfassende Beratung und Vertretung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen spezialisiert. Wir verfügen über das erforderliche Know-how und die Branchenkenntnisse im Gesundheitsmarkt. Unser interdisziplinäres Team aus Fachanwälten für Medizinrecht, Wirtschaftsanwälten und Steuerberatern betreut Investoren, Ärzte, ärztliche Kooperationen (BAG, MVZ, Praxisgemeinschaften), Krankenhäuser, Apotheken, pharmazeutische Hersteller sowie weitere Unternehmen der Gesundheitsbranche – einschließlich nationaler Marktakteure.
Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland schätzen besonders unsere multidisziplinäre Arbeitsweise. Sie ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung aller medizinrechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte und bildet die Grundlage für strategisch durchdachte, rechtlich belastbare und wirtschaftlich tragfähige Lösungen in allen Phasen unternehmerischer Entwicklung.
Der Start in die gesundheitliche Versorgung stellt Mediziner vor zahlreiche Anforderungen, die im Studium kaum vermittelt werden. Wir begleiten Sie bei der Niederlassung, unterstützen bei der strategischen Positionierung im Gesundheitsmarkt und sorgen dafür, dass organisatorische, rechtliche und wirtschaftliche Grundstrukturen von Beginn an stimmen.
Stetige Veränderungen im Gesundheitswesen eröffnen Risiken – vor allem aber Chancen. Gemeinsam schaffen wir ein stabiles rechtliches Fundament und entwickeln Strategien, die Ihren individuellen Zielen entsprechen. Manche unserer Mandanten haben mit unserer Unterstützung aus einer kleinen Gemeinschaftspraxis ein bundesweit tätiges Gesundheitsunternehmen mit ambulanten und stationären Einheiten aufgebaut; andere fokussieren sich erfolgreich auf ihre Einzelpraxis.
Auch Investoren – Kliniken, Family Offices und Private-Equity-Gesellschaften – begleiten wir bei Expansion, M&A und Umstrukturierungen bis hin zum Exit.
Nachfolge und Praxisverkauf erfordern sorgfältige strategische Planung. Geänderte regulatorische Rahmenbedingungen und der zunehmende Mangel an Fachärzten beeinflussen Praxiswerte erheblich – insbesondere bei kleineren Praxen. Wir zeigen, wie Sie Ihre Praxis rechtlich und steuerlich optimal auf eine Übertragung vorbereiten und strukturieren.
Unsere Erfahrung in Transaktionen im Gesundheitswesen – auf Käufer- wie Verkäuferseite – ermöglicht es uns, komplexe Prozesse sicher zu steuern. Diese M&A-Transaktionen folgen häufig eigenen Regeln und stellen hohe Anforderungen, die reine Rechtsanwaltskanzleien kaum leisten können. In diesem Bereich verstehen wir uns als leistungsstarke Alternative zu Großkanzleien.
Unsere Fokus-Bereiche im Medizinrecht
Das Gesundheitswesen folgt eigenen Regeln: ein komplexes Zulassungswesen, vertragsarztrechtliche und berufsrechtliche Vorgaben, hoch regulierte Vergütungsmechanismen und stetige Strukturveränderungen. Für Ärzte, MVZ, Apotheken, Krankenhäuser und Investoren bedeutet das: Jede unternehmerische Entscheidung – Niederlassung, Expansion, Kooperation, Transaktion oder Nachfolge – berührt spezifische medizinrechtliche Rahmenbedingungen, die präzise bewertet und beachtet werden müssen. Das beste steuerliche Konstrukt kann am Medizinrecht scheitern und andersherum kann ein gangbares, vom Zulassungsausschuss abgesegnetes Konstrukt an unnötigen Steuerbelastungen scheitern.
Unser Ansatz setzt genau hier an. Wir denken Medizinrecht bzw. Steuerrecht nicht isoliert, sondern ganzheitlich im Kontext der realen Herausforderungen unserer Mandanten: Gründung und Ausbau ärztlicher Strukturen, Betrieb von Gesundheitseinrichtungen, regulatorische Compliance, Investitionsentscheidungen, M&A im Gesundheitswesen oder die strategische Weiterentwicklung bestehender Versorgungskonzepte.
Mit SchwarzPartners vorausschauend handeln, Chancen nutzen, Risiken minimieren!
Arztpraxen und Gesundheitsunternehmen unterliegen einem zunehmenden Wettbewerb. Gute Qualifikation und eine Zulassung reichen längst nicht mehr aus, um sich am Gesundheitsmarkt erfolgreich zu behaupten. Vielmehr gilt es, ein solides rechtliches Fundament zu schaffen und die richtigen wirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen.
Wir finden für Sie das passende Konstrukt – und Antworten auf alle Fragen
Gemeinsam mit unseren Mandanten finden wir die passende Rechtsform und das geeignete vertragsarztrechtliche Konstrukt und entwickeln Strategien zur besseren Marktpositionierung. Kenntnisse im Steuerrecht sind hierbei unerlässlich, um z. B. durch einen Steuerbelastungsvergleich auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Rechtsformen umfassend berücksichtigen zu können.
In der Einzelpraxis sind Sie zwar Ihr alleiniger Herr, aber gleichzeitig hinsichtlich Ihrer Einnahmen limitiert und haben alle Kosten selbst zu tragen. Eventuell lohnt sich die Anstellung eines weiteren Arztes, vielleicht auch in einer Zweigpraxis. Daraus ergeben sich Fragen: Wie viel Gehalt sollten Sie zahlen? Festgehalt und/oder eine erfolgsabhängige Vergütung? Können Sie auch fachfremde Ärzte anstellen oder ist dann Gewerbesteuer zu zahlen? Können Sie die Kosten mit anderen Kollegen durch Gründung einer Praxisgemeinschaft teilen? Wie muss die Kostenverteilung erfolgen, um kein Umsatzsteuerrisiko einzugehen? Welche Gewinnverteilung sollte gewählt werden? Sollen neue Standorte erschlossen und eine überörtliche Gemeinschaftspraxis errichtet werden? Wann sollte über die Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums nachgedacht werden? Welche Voraussetzungen hat ein MVZ und welche Vor- und welche Nachteile bestehen gegenüber einer Gemeinschaftspraxis? Welche sonstigen Kooperationen sind sinnvoll? Wie sollte ein Verkauf vorbereitet werden, um einen angemessenen Kaufpreis für Ihr Lebenswerk zu erzielen? Erforderlichenfalls ist Ihr Unternehmen zunächst umzustrukturieren, um es für einen späteren Verkauf rechtlich und steuerlich attraktiv zu machen.
Wir entwickeln mit Ihnen Ihre persönliche Erfolgsstrategie
Wir klären Ihre Fragen und entwickeln mit jedem Mediziner eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Strategie.
Dank innovativer Strukturen ist es so manchem unserer Mandanten gelungen, aus einer kleinen Gemeinschaftspraxis ein modernes, bundesweit agierendes Medizinunternehmen mit verschiedenen ambulanten und stationären Einrichtungen zu schaffen und dieses zu Top-Konditionen zu verkaufen. Andere Mandanten sind – zu Recht – glücklich und stolz auf ihre erfolgreiche Einzelpraxis mit vernünftiger Umsatz- und Kostenstruktur.
Mit SchwarzPartners korrekt bewerten, sicher kaufen bzw. verkaufen
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass bei Kauf bzw. Verkauf einer Arztpraxis oder eines Gesundheitsunternehmens nur ein Standardvertrag auszufüllen sei. Vielmehr handelt es sich um ein komplexes Rechtsgeschäft, das neben Kenntnissen im Medizinrecht, auch solche im Bereich Mergers & Acquisitions und steuerliche Kenntnisse voraussetzt.
Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung
Zu Beginn des Verkaufsprozesses steht die Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung. Ein eindeutiger Unternehmenswert ist in der Regel nicht zu ermitteln, denn es existieren viele verschiedene Verfahren, die zu den unterschiedlichsten rechnerischen Unternehmenswerten führen können. Die Unternehmensbewertung dient jedoch dem Zweck, Preisvorstellungen auf beiden Seiten auf eine sachliche Basis zu stellen. Der endgültige Verkaufspreis ist letztlich das Ergebnis eines Verhandlungsprozesses, in welchem die Unternehmensbewertung als Argumentationshilfe genutzt wird. Neben Kenntnissen in der Praxisbewertung sind aber auch Marktkenntnisse unerlässlich. Wir kennen expandierende Ärzte, die ungesehen hohe Kaufpreise für passende Praxen zahlen, um den Versorgungsauftrag zu erhalten, auch wenn die wirtschaftlichen Zahlen der Praxis dies nicht hergeben. Gleichzeitig gibt es tolle, sehr gut laufende Praxen in bestimmten Regionen, für die trotzdem kein Nachfolger gefunden wird, sodass der Kaufpreis gegen Null tendiert.
Due Diligence
Für den Käufer einer Praxis oder eines Medizinunternehmens gilt es insbesondere, eine sorgfältige Due Diligence durchzuführen, d. h. die sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens insbesondere im Hinblick auf seine rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse. So stellt sich für den Käufer einer Praxis oder eines Unternehmens regelmäßig die Frage, ob der Standort, also das Mietverhältnis übernommen werden kann, welche laufenden Verträge fortzuführen und welche laufenden Verbindlichkeiten zu tragen sind.
Wahl der passenden Gestaltungsvariante
Beim klassischen Praxiskauf handelt es sich um einen „kleinen Unternehmenskauf“, bei dem die einzelnen Wirtschaftsgüter der Praxis sowie laufende Verträge und vor allem auch der Vertragsarztsitz übertragen werden sollen. Andere Gestaltungsvarianten sind jedoch spätestens seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes zum 1.1.2007 vielfältig und reichen von der Übertragung eines Teilbetriebs über die Übertragung eines Gesellschaftsanteils bis hin zur Übertragung nur eines halben Vertragsarztsitzes.
Bei Übertragung eines Vertragsarztsitzes kommen die Übertragung im Nachbesetzungsverfahren auf einen bislang nicht niedergelassenen Kollegen oder auf einen niedergelassenen Kollegen oder ein bestehendes MVZ ebenso in Betracht wie die Übertragung im Wege des Verzichts zugunsten einer Anstellung bei einem Vertragsarzt oder MVZ.
Jeder Kauf birgt, ähnlich wie beispielsweise ein Immobilienkauf, seine eigenen Gefahren. Für eine sichere Vertragsgrundlage ist Know-how in den Bereichen Vertragsarztrecht, zivilrechtliches Kaufvertragsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Steuerrecht gefragt.
SchwarzPartners verfügt über die Erfahrung und das spezifische Know-how
Wir haben bereits Hunderte Verträge über den Kauf einer Einzelarztpraxis bis hin zum Kauf von Multi-Millionen-Unternehmen entworfen und verhandelt und verfügen neben der nötigen Erfahrung über das erforderliche interdisziplinäre Know-how. Daher haben wir alle Gefahren im Blick und vertreten Ihre Interessen mit dem Ziel einer für Sie optimalen und sicheren Gestaltung.
Wir wollen zum Vertragsschluss beitragen, nicht den Vertragsschluss verhindern
Dabei verstehen wir aber die andere Seite nicht als Gegner, sondern als Vertragspartner! Wir nehmen daher auch die Interessen der anderen Seite ernst und erarbeiten erforderlichenfalls Lösungsvorschläge, damit bei Einigkeit in den Eckpunkten der Vertrag nicht am Kräftemessen der Anwälte scheitert.
Transaktionen im Gesundheitswesen folgen eigenen Regeln, die nur von wenigen Kanzleien in Deutschland vollständig beherrscht werden. Neben klassischen rechtlichen und steuerlichen Prüfungsfeldern müssen die regulatorischen bzw. vertragsarztrechtlichen, berufsrechtlichen,vergütungsrechtlichen und ggf. auch strafrechtlichen Aspekte unbedingt sorgfältig und fachmännisch geprüft werden. Bei Transaktionen von ambulanten ärztlichen Einrichtungen muss regelmäßig gewährleistet sein, dass sämtliche Zulassungen und Arztstellen (zusammen: Versorgungsaufträge) auf den neuen Inhaber übergehen, was v. a. bei Asset Deals eine echte Herausforderung darstellen kann. Dabei ist zunächst die vertragsarztrechtliche Ist-Struktur zu analysieren, die künftige Soll-Struktur zu entwickeln und eine hierzu passende rechtssichere Transaktionsstruktur zu finden. Etwaige rechtswidrige Zustände (Korruptionstatbestände, fehlende Genehmigungen, fehlerhafte/implausible KV-Abrechnungen oder Abrechnungen nach GoÄ etc. müssen identifiziert und abgestellt werden und die damit verbundenen Risiken interessensgerecht verteilt werden. verteilt werden. Die mit erforderlichen Umstellungen einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen sind zu bedenken und zu bewerten.
Unsere medizinrechtliche Due Diligence analysiert alle relevanten Faktoren, die für Ärzte, MVZ, Apotheken, Kliniken, Investoren und andere Gesundheitsunternehmen entscheidungsrelevant sind. Ziel ist es, alle Risiken frühzeitig zu erkennen, regulatorische Fallstricke aufzudecken, strukturelle Gestaltungsspielräume zu nutzen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit sicherzustellen.
Die Leistungen von SchwarzPartners im Rahmen der medizinrechtlichen Due Diligence umfassen insbesondere:
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Prüfung und Analyse der vertragsarztrechtlichen Ist-Situation, inkl. Zulassungen, Arztstellen, Beschäftigungsumfänge, Sonderbedarfe, Zweigpraxisgenehmigungen, ausgelagerte Praxisräume etc.
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Prüfung und Entwicklung einer rechtssicheren Transaktionsstruktur zur vollständigen Übertragung aller Versorgungsaufträge
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Bewertung von Kooperationen (BAG, Praxisgemeinschaft, Selektivverträge, Kooperationen mit Kliniken)
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Untersuchung der Abrechnungs- und Dokumentationspraxis (EBM, GOÄ, Plausibilität, Wirtschaftlichkeit) und etwaiger wirtschaftlicher Risiken bei erforderlichen Umstellungen
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Identifikation von Risiken aus Prüfverfahren (Wirtschaftlichkeitsprüfung, Plausibilitätsprüfung, Arzneimittelprüfung)
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Prüfung von Arbeitsverträgen, insbesondere Beschäftigungsumfänge, Tätigkeitsprofile, Kombinationsmodelle
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Bewertung der Vergütungs- und Leistungsstrukturen (Regelleistungsvolumen, Honorarverteilungsmaßstäbe, KV-Bescheide)
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Analyse von Mietverträgen für Praxis- oder MVZ-Standorte unter medizinrechtlichen Anforderungen
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Prüfung von berufsrechtlichen und strafrechtlichen Risiken (Werberecht, Zuweisungen, Kooperationen, Leitungsstrukturen)
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Identifikation von steuerlichen Risiken und Strukturierungsmöglichkeiten (Einbringung, Umwandlung, Verlustnutzung)
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Erstellung eines Risikoberichts mit Handlungsempfehlungen und strukturellen Optimierungsoptionen
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Begleitung von Transaktionsverhandlungen, inkl. Gestaltung von Garantiekatalogen und Kaufverträgen
Rechtssichere Strukturen für Vertragsärzte, MVZ und medizinische Kooperationen
Das Vertragsarztrecht unterliegt einem stetigen Wandel: Gesetzesreformen wie das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, das GKV-Versorgungsstrukturgesetz und das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz haben die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung grundlegend verändert. Hinzu kommen Entscheidungen des Bundessozialgerichts sowie eine vielfach uneinheitliche Spruchpraxis der Kassenärztlichen Vereinigungen und Zulassungsausschüsse.
Gerade deshalb ist spezialisierte Beratung unverzichtbar. SchwarzPartners verfügt über langjährige Erfahrung in der Gestaltung und Begleitung vertragsarztrechtlicher Strukturen – von der Einzelpraxis über Berufsausübungsgemeinschaften bis hin zu komplexen MVZ-Strukturen mit mehreren Standorten und Filialen.
Unsere Beratung umfasst insbesondere:
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Planung und Gestaltung von Niederlassungen, Praxisgründungen und Praxisübernahmen
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Begleitung von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren, Nachbesetzungsverfahren und Sonderbedarfszulassungen bei KVen und Zulassungsgremien
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Gestaltung von BAG- und MVZ-Verträgen inkl. Ausscheidensregelungen und Sitzbindungsklauseln
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Beratung zur Anstellung von Ärzten (inkl. Anforderungen an Arztstellen)
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Strukturierung von Kooperationsverträgen, Selektivverträgen und medizinischen Netzwerken
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Gestaltung und Prüfung von Praxiskaufverträgen (inkl. aufschiebender Bedingungen bei Zulassungsfragen)
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Beratung bei Umwandlungen und Praxisverlagerungen unter vertragsarztrechtlichen Vorgaben
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Vertretung gegenüber KV, Zulassungsausschüssen und Behörden
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Compliance-Beratung bei Berufsrecht, Weiterbildungsrecht und vertragsarztrechtlichen Pflichten
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Prüfung von Beteiligungsmodellen unter Zulassungsrecht (insb. Investorengestaltungen und deren Grenzen
Struktursicher, regulatorisch fundiert und strategisch ausgerichtet
Die Weiterentwicklung ärztlicher und medizinischer Leistungserbringung ist komplex. Ob Ausbau bestehender Versorgungseinheiten, Gründung eines MVZ, Überführung einer Praxis in kooperative Modelle oder die strukturelle Vorbereitung für Investoren – jede Veränderung muss den Vorgaben des Vertragsarztrechts, des Berufsrechts, des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts gleichermaßen gerecht werden.
SchwarzPartners begleitet mit umfassender und langjähriger Erfahrung die Umstrukturierung medizinischer Versorgungseinheiten von der Einzelpraxis zur BAG, von der BAG zum MVZ aber auch von der GbR zur GmbH oder Zusammenschluss von verschiedenen MVZ zu einer ÜBAG. Dabei kombinieren wir unser medizinrechtliches Know-how mit gesellschaftsrechtlicher, steuerlicher und organisatorischer Expertise.
Unsere Beratung umfasst insbesondere:
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Planung und Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ)
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Entwicklung tragfähiger Träger- und Beteiligungsstrukturen (BAG vs. MVZ, GbR vs. GmbH, Wechsel der Strukturen)
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Überführung von Einzelpraxen oder MVZs in BAGs
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Standortverlagerungen, Filialisierungen und Integration zusätzlicher Fachrichtungen
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Strukturierung von Investorenmodellen unter Berücksichtigung von Berufsrecht, Fremdbesitzverboten und zulassungsrechtlichen Grenzen
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Gestaltung und Prüfung der erforderlichen Gesellschafts- und Kooperationsverträge
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steuerliche Strukturierung von Gründungen, Beteiligungen, Einbringungen und Umwandlungen
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Beratung im laufenden Betrieb, z. B. zu Compliance, Leistungserbringung, Dokumentationspflichten, Abrechnungsthemen und internen Governance-Modellen
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Beratung und Vertretung gegenüber KV, Zulassungsausschüssen, Behörden und Aufsichtsstellen
Mit SchwarzPartners sinnvoll kooperieren und wachsen
Noch immer gibt es erfolgreich geführte Einzelpraxen, die eine freie, selbstbestimmte Tätigkeit garantieren. Der Trend geht jedoch zu größeren Einheiten. So existieren inzwischen auch im ambulanten Sektor deutschlandweit agierende Praxisketten, die von internationalen Finanzinvestoren gesteuert werden. Wir haben bereits den Aufbau solcher Strukturen federführend und erfolgreich begleitet und beraten große Gesundheitsunternehmen bis hin zu nationalen Playern.
Um im Wettbewerb bestehen zu können, ist jedoch nicht gleich die Errichtung eines Gesundheitskonzerns erforderlich. Ärztliche Zusammenschlüsse und Kooperationen sowie moderate Expansion sind hierfür meist ausreichend. Synergien können auf diese Weise genutzt und Kosten gesenkt werden.
SchwarzPartners berät umfassend im Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie umfassend bei Ihrem Kooperationsvorhaben, insbesondere bei Gründung von örtlichen oder überörtlichen Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und MVZs sowie bei Klinikkooperationen (Belegarzt, Honorararzt) und fertigen für Sie die passenden Verträge. Gleiches gilt bei Ein- und Ausstieg eines Gesellschafters oder Auseinandersetzung der Gesellschaft.
Profitieren Sie von unserem Fachwissen zur rechtssicheren Gestaltung Ihrer Gesellschaftsverträge
Als Mandant profitieren Sie bei der Gestaltung Ihrer Gesellschaftsverträge in erheblichem Maße von unserer Expertise sowohl im Medizinrecht als auch im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Steuerrecht. Ohne umfassendes Fachwissen in allen diesen Rechtsgebieten ist ein Vertrag nicht rechtssicher zu gestalten und kann zahlreiche Risiken beinhalten, die Sie teuer zu stehen kommen können. Mit einem Vertrag von SchwarzPartners sind Sie dagegen im Streitfall bestens gerüstet.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und unser Fachwissen bei der Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung ist im Rechtsbereich eine der anspruchsvollsten Tätigkeiten. Nur durch langjährige Erfahrung und einschlägiges Fachwissen lassen sich interessensgerechte Verträge erstellen und verhandeln.
Risiken vermeiden
Ein nicht Ihre Interessen in ausreichendem Maße schützender Vertrag kann existenzgefährdend sein. So kann beispielsweise ein über die Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossener Praxismietvertrag in einer deutschen Großstadt schnell ein Volumen von über 1 Mio. Euro erreichen oder die Nichtbeachtung der Schriftform nach § 126 BGB die kurzfristige Kündigung des Vertrages ermöglichen.
Gehen Sie mit einem Vertrag von SchwarzPartners daher auf Nummer sicher.
Mit SchwarzPartners Unternehmensverträge rechtssicher gestalten
Wir haben alle Gefahren im Blick und vertreten Ihre Interessen mit dem Ziel eines für Sie optimalen Ergebnisses. Denn wir verfügen als vorwiegend beratend tätige Wirtschaftskanzlei über die nötige Erfahrung und das erforderliche Know-how sowohl im Wirtschaftsrecht als auch im Medizinrecht zur rechtssicheren Gestaltung Ihrer Unternehmensverträge, insbesondere von
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Gesellschaftsverträgen aller Art
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Praxiskaufverträgen
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Praxismietverträgen bzw. gewerblichen Mietverträgen sowie sonstigen Nutzungsüberlassungsverträgen
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Arbeitsverträgen
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Verträgen zwischen Klinik und Arzt (Chefarztverträge, Belegarztverträge, Honorararztverträge)
Wir wollen zum Vertragsschluss beitragen, nicht den Vertragsschluss verhindern
Dabei verstehen wir aber die andere Seite nicht als Gegner, sondern als Vertragspartner! Wir nehmen daher auch die Interessen der anderen Seite ernst und erarbeiten erforderlichenfalls Lösungsvorschläge, damit bei Einigkeit in den Eckpunkten des Vertrages nicht am Kräftemessen der Anwälte scheitert.
Transparente Vergütung, stabile Erlöse und rechtssichere Abrechnungssysteme
Das Vergütungsrecht der Heilberufe ist hochreguliert und von komplexen Abrechnungs- und Prüfmechanismen geprägt. Neben den EBM- und GOÄ-Regelungen spielen Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Plausibilitätsprüfungen, Regelleistungsvolumina (RLV), örtliche Vereinbarungen und KV-interne Prüfkriterien eine entscheidende Rolle. Fehler in der Abrechnung oder unklare Dokumentation können erhebliche finanzielle Risiken auslösen – bis hin zu Regressen und berufsrechtlichen Konsequenzen.
Wir unterstützen Ärzte, MVZ, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer dabei, Vergütungsstrukturen rechtskonform auszugestalten, Erlöspotenziale zu sichern und Risiken frühzeitig zu erkennen. Unsere Beratung verbindet medizinrechtliche Expertise mit betriebswirtschaftlichem Verständnis und langjähriger Erfahrung im Umgang mit KVen, Prüfstellen und Gutachterkommissionen. Einer unserer Mitarbeiter hat selbst jahrelange Erfahrung in der Rechtsabteilung der KVB, zuständig u. a. für Plausibilitätsprüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesammelt.
Die Beratung von SchwarzPartners umfasst insbesondere:
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Beratung zum EBM, GOÄ sowie speziellen Vergütungsmodellen im ambulanten und stationären Bereich
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Prüfung und Optimierung von Abrechnungsprozessen und Dokumentationsstandards
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Verteidigung in Plausibilitäts-, Wirtschaftlichkeits- und Arzneimittelprüfungen
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Vertretung vor Prüfungsstellen, Beschwerdeausschüssen und Sozialgerichten
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Strategien zur Vermeidung von Regressrisiken und Honorarkürzungen
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Beratung zum korrekten Einsatz digitaler Dokumentations- und Abrechnungssysteme
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Gestaltung wirtschaftlich tragfähiger Leistungsangebote unter Beachtung berufs- und sozialrechtlicher Vorgaben
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Begleitung bei Honorarstreitigkeiten und Vergütungsfragen mit KVen und Kostenträgern
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Beratung zu Selektivverträgen, Sonderentgelten, Innovationsfonds-Modellen und Hybridvergütungen
Ihre Vertretung in vertragsarztrechtlichen, sozialrechtlichen und zivilrechtlichen Streitigkeiten
SchwarzPartners unterstützt Mandanten dabei, Konflikte frühzeitig zu vermeiden und entwickeln Strategien für eine effiziente außergerichtliche Streitbeilegung. Wenn eine gerichtliche oder behördliche Auseinandersetzung unvermeidbar ist, vertreten wir Ihre Interessen mit klarer Argumentation, prozesstaktischem Geschick und langjähriger Erfahrung.
Unsere Prozessführung umfasst sowohl klassische zivil- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten als auch die für das Gesundheitswesen typischen sozial- und berufsrechtlichen Verfahren. Dazu zählen insbesondere Verfahren bei Auswahlentscheidungen der Zulassungsgremien, Auseinandersetzungen mit Kassenärztlichen Vereinigungen, Prüfstellen, Zulassungsausschüssen sowie Verfahren im Zusammenhang mit Vergütung, Wirtschaftlichkeits- oder Plausibilitätsprüfungen.
Jeder Fall wird durch denjenigen Rechtsanwalt betreut, der im zugrunde liegenden Fachgebiet spezialisiert ist. Zusätzlich profitieren unsere Mandanten von der Expertise einer im Team tätigen ehemaligen Richterin, die wertvolle Einblicke in Entscheidungsprozesse und Verhandlungsstrategien einbringt.
Leistungen im Verfahrens- und Prozessrecht von SchwarzPartners umfassen insbesondere:
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Vertretung im einstweiligen Rechtsschutz (einstweilige Verfügungen, einstweilige Anordnungen u. a.)
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zivilrechtliche Verfahren, insbesondere haftungs- und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
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arbeitsgerichtliche Verfahren, z. B. aus Arztanstellungsverhältnissen
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Verfahren vor Zulassungs- und Berufungsausschüssen
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sozialgerichtliche Verfahren, insbesondere:
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Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen
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Vergütungsstreitigkeiten (EBM/GOÄ)
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Verfahren vor KV, Beschwerdeausschüssen und Zulassungsausschüssen
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vertragsarztrechtliche Streitigkeiten (Arztstellen, MVZ-Strukturen, Zulassungsfragen)
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berufsrechtliche Verfahren vor Kammern und Aufsichtsbehörden sowie den Berufsgerichten
Ihre Beratung bei berufsrechtlichen Pflichten, Verfahren und Organisationsfragen
Das Berufsrecht der Heilberufe bildet den verbindlichen Rahmen für die Ausübung ärztlicher und zahnärztlicher Tätigkeit. Es reguliert nicht nur Fragen der Berufsausübung, der Zusammenarbeit und der Werbung, sondern prägt auch die Strukturierung medizinischer Einrichtungen, Beteiligungsmodelle, Anstellungsverhältnisse und die Compliance im laufenden Betrieb.
Zugleich ist das Berufsrecht dynamisch: Kammerrechtsprechung, neue Richtlinien, Digitalisierung, Telematikinfrastruktur, Fernbehandlung, und Kooperationsmodelle führen stetig zu neuen Anforderungen. Verstöße können empfindliche Konsequenzen haben – von Rügen und Auflagen bis zu Approbationsentzug.
SchwarzPartners berät seit vielen Jahren Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, MVZ-Träger, Apotheken, Kliniken und weitere Leistungserbringer in allen berufsrechtlichen Fragestellungen. SchwarzPartners unterstützt bei der Gestaltung rechtskonformer Strukturen, minimieren Risiken und vertreten Mandanten gegenüber Kammern und Behörden sowie in berufsgerichtlichen Verfahren.
Leistungen von SchwarzPartners im Berufsrecht umfassen insbesondere:
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Beratung zur berufsrechtlich zulässigen Zusammenarbeit zwischen Heilberuflern
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Gestaltung und Prüfung von BAG-/Kooperationsverträgen aus berufsrechtlicher Sicht
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Berufsrechtliche Bewertung von Beteiligungsmodellen und Investoreneinbindungen
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Beratung bei Werberecht, Außendarstellung, Telemedizin und digitalen Praxisangeboten
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Beratung zu Berufspflichten, Fortbildungspflichten und Dokumentationsanforderungen
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Unterstützung in berufsrechtlichen Compliance-Fragen (insbesondere bei GOÄ/EBM, Aufklärung, Delegation/Substitution)
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Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren vor:
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Ärztekammern und Zahnärztekammern
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Berufsgerichten für Heilberufe
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Aufsichtsbehörden
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Verteidigung bei Rügen, berufsrechtlichen Ermittlungen und Disziplinarmaßnahmen
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Beratung zu Interessenkonflikten und Unabhängigkeitspflichten
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Begleitung von Verfahren zu Approbationsrecht und heilberuflichen Zulassungen
Im Rahmen unserer umfassenden Betreuung von Unternehmen und Freiberuflern beraten und vertreten wir unsere Mandanten seit vielen Jahren laufend in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Hierbei gilt es in erster Linie, Risiken und Konfliktpotential zu minimieren und wirtschaftlich vernünftige Lösungen zu finden. Im Streitfall vertreten wir unsere Mandanten qualifiziert und mit viel Engagement vor den Arbeitsgerichten. Die Mandanten von SchwarzPartners profitieren in besonderem Maße vom kurzen Dienstweg zwischen Rechts- und Lohnabteilung.
Unser Leistungskatalog im Arbeitsrecht
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Gestaltung von Arbeits- und Anstellungsverträgen einschließlich maßgeschneiderter Vergütungsmodelle
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Beratung und Vertretung im laufenden Arbeitsverhältnis und anlässlich dessen Beendigung (Betriebsvereinbarungen, Zielvereinbarungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeugnisse u. a.)
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Vertretung vor den Arbeitsgerichten (insbes. Kündigungsschutzverfahren)
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Arbeitsrechtliche Begleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen (Betriebsübergang, Betriebsstilllegung)
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Beratung und Vertretung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)
Apotheker stehen heute in Fragen der Zukunftsplanung und der täglichen, durch eine Vielzahl von Normen reglementierten Berufspraxis vor immer neuen Herausforderungen. Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus dem Apothekengesetz, der Apothekenbetriebsordnung und der Berufsordnung der Apotheker sowie werberechtlichen und arzneimittel-(preis-)rechtlichen Vorschriften, die vom Apotheker zu beachten sind. Welches Warensortiment darf eine Apotheke anbieten und welche Werbemöglichkeiten bestehen? Welche apothekenbetrieblichen Anforderungen bestehen für den Betrieb einer Versandapotheke, für die Herstellung von Zytostatika oder das Verblistern und Stellen von Medikamenten?
Auch im Apothekenbereich wird es künftig immer wichtiger sein, sich am Markt richtig zu positionieren. Leider sterben immer mehr Präsenzapotheken, und die verbleibenden Apotheken haben Mühe, weiterhin wirtschaftlich zu arbeiten. Der Apotheker in seiner Apotheke hat es schwer. Filialisierung, Apothekenkooperationen, Versandapotheken und Franchise-Systeme bieten in einem relativ engen Rahmen dem Apotheker Möglichkeiten, sein Unternehmen Apotheke zu vergrößern, erfordern aber auch unternehmerische Risikobereitschaft. So konnten sich unsere Mandanten bei aller Reglementierung mit ihrer Unternehmensgruppe von Präsenzapotheken, Versandapotheken, pharmazeutischen Herstellerbetrieben und Homecare-Unternehmen deutschlandweit aufstellen.
Übernahme und Abgabe von Apotheken
Wir begleiten Mandanten bei der Übernahme oder Abgabe von Apotheken einschließlich Gestaltung der Apothekenkaufverträge, der Unternehmensbewertung und Gestaltung von Apothekenpachtverträgen.
Gründung von Versandapotheken, apothekenrechtliche Beratung zu Versandhandel und E-Commerce
Welche Anforderungen stellt die Apothekenbetriebsordnung an die Gründung einer Versandapotheke, welche Beratungs- und Informationspflichten hat die Versandapotheke, und welche Preisangaben und werberechtlichen Vorgaben insbesondere des Heilmittelwerberechts (HWG) und der Berufsordnung sind zu beachten?
Apothekenbetriebsordnung
Wir beraten Mandanten zu allgemeinen wie speziellen Fragen des Apothekenbetriebes wie z. B. die räumlichen Anforderungen oder das zulässige Warenangebot (apothekenübliche Waren und Dienstleistungen).
Verblisterung von Medikamenten durch Apotheken und Lohnhersteller
Die Verblisterung von Medikamenten wird zu einer immer wichtiger werdenden Dienstleistung von Apotheken. Denn immer mehr Pflegeheime überlegen, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Medikamente ihrer Pflegeheimbewohner nicht mehr von Pflegekräften, sondern extern verblistert werden können. Wir klären die rechtlichen Rahmenbedingungen und besonderen Anforderungen an die verblisternde Apotheke einschließlich Gestaltung von Verträgen z. B. mit Lohnherstellern, welche die Medikamente im Auftrag der Apotheken industriell verblistern.
Herstellung von Zytostatika und parenteralen Zubereitungen
Die Anforderungen, um Zytostatika und Parenteralia in der Apotheke herzustellen, sind hoch. Ausschreibungen von Krankenkassen im Bereich der ambulanten Zytostatika-Versorgung und Nullretaxationen werden künftig insbesondere mittelständischen Apotheken zu schaffen machen. In diesem schwierigen Umfeld beraten wir unsere Mandanten umfassend und helfen ihnen, sich den neuen Herausforderungen zu stellen.
Im stationären Bereich verursachen erhöhter Wettbewerb und größer werdender Kostendruck tiefgreifende Neu- bzw. Umstrukturierungen von Kliniken, an deren Übernahme zunehmend auch Finanzinvestoren interessiert sind. Wir beraten umfassend über solche Transaktionen und sinnvolle Ausgliederungen im Klinikbereich.
Hier sind neben medizinrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Aspekten insbesondere steuerliche Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten relevant.
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In- und Outsourcing
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Arbeitsrecht für Kliniken
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Gesellschafts- und Vertragsrecht
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Kooperationsverträge mit Zuweisern
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Krankenhaushaftungsrecht
Ihre Beratung für rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Mietverhältnisse im Gesundheitswesen
Das Mietrecht für Heilberufe unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten vom klassischen gewerblichen Mietrecht. Praxisräume, MVZ-Standorte, Apothekenflächen, Therapieeinrichtungen oder medizinische Filialstandorte unterliegen besonderen regulatorischen Anforderungen – vom Strahlenschutz bis zur Barrierefreiheit, von Aufbewahrungspflichten bis zu hygienerechtlichen Vorgaben. Gleichzeitig wirken mietvertragliche Regelungen direkt auf Zulassungsfähigkeit, Standortwahl, Wirtschaftlichkeit und langfristige Entwicklung medizinischer Versorgungseinheiten. Im Idealfall enthält der Mietvertrag spezifische Regelungen wie Eintrittsrecht eines Nachfolgers bei Praxisabgabe, Recht zum Umbau gemäß Standesrecht, Recht zur Untervermietung an Ärzte und Kooperationspartner, Recht auf Zusammenschluss mit anderen Leistungserbringern etc.
SchwarzPartners berät Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, MVZ-Träger, Apotheken, Kliniken und medizinische Dienstleister bei allen Fragen rund um die Anmietung, Vermietung und rechtliche Gestaltung spezialgesetzlich geprägter Miet- und Nutzungsverhältnisse. Durch die enge Verzahnung mit Vertragsarztrecht, Berufsrecht, Vergütungsrecht und Immobilienrecht stellen wir sicher, dass Mietverträge nicht nur zivilrechtlich belastbar, sondern auch medizinrechtlich funktionsfähig sind.
Unsere Leistungen im Mietrecht für Heilberufe umfassen insbesondere:
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Gestaltung und Prüfung von Praxismietverträgen, MVZ-Mietverträgen und Apothekenmietverträgen
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Verhandlung von Laufzeiten, Kündigungsrechten, Mieterhöhungsmechanismen und Investitionsregelungen
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Abstimmung von mietvertraglichen Pflichten mit berufsrechtlichen und vertragsarztrechtlichen Vorgaben
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Beratung zu Umbau-, Ausbau- und Nutzungspflichten (Hygiene, Barrierefreiheit, Strahlenschutz, Medizintechnik)
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Bewertung von Standortwahl und Raumkonzepten unter vertragsarztrechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten
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Gestaltung von Untermiet-, Kooperations- und Nutzungsvereinbarungen zwischen Heilberuflern
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Vertretung bei mietrechtlichen Auseinandersetzungen, z. B. bei Betriebsstörungen, Mängeln oder Kündigungsstreitigkeiten
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Beratung zu Mietstrukturen im Rahmen von Praxisübernahmen, -abgaben und MVZ-Expansionen
Sprechen wir darüber
Lernen Sie uns kennen
Wir begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg und freuen uns auf ein erstes Kennenlernen, um mehr über Ihre Geschäftsidee, Ihre Herausforderungen, Ziele und Visionen zu erfahren.
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