Steuerstraftaten 2024: Steuerfahndung erledigte bundesweit 34.247 Fälle
16.01.2026
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 EUR muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig eine Freiheitsstrafe (ggf. auf Bewährung) verhängt werden; dies gilt sowohl für die Steuerhinterziehung durch aktives Tun als auch für die Steuerhinterziehung durch Unterlassen. Wer mit seiner Tat einen Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 EUR erreicht, kann in der Regel nicht mehr auf eine Bewährungsstrafe hoffen, sondern muss in Haft. Prominente Beispiele hat es hierfür in der Vergangenheit durchaus häufiger gegeben.
Das Bundesministerium der Finanzen hat nun die Statistik über Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten für das Jahr 2024 veröffentlicht. Hiernach wurden in den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter (FA) bundesweit insgesamt rund 50.000 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten bearbeitet. Daneben wurden 5.900 Bußgeldverfahren abgeschlossen und Bußgelder von 14,5 Mio. EUR festgesetzt. Die Steuerfahndung erledigte im Jahr 2024 insgesamt 34.247 Fälle. Dabei wurden Mehrsteuern von 2,6 Mrd. EUR erzielt, Freiheitsstrafen von insgesamt 1.345 Jahren ausgesprochen und Geldstrafen von 16,8 Mio. EUR verhängt.
Hinweis: Ein Strafverfahren kann von vornherein abgewendet werden, wenn der Steuersünder rechtzeitig eine strafbefreiende Selbstanzeige beim FA einreicht und damit vollumfassend reinen Tisch gegenüber dem Fiskus macht. Hierfür darf die Tat aber noch nicht entdeckt worden sein. Eine Selbstanzeige sollte aber unbedingt mit dem steuerlichen Berater besprochen werden, denn die Voraussetzungen hierfür sind gesetzlich streng festgelegt. Fehler bei der Selbstanzeige können die gewünschte Straffreiheit schnell entfallen lassen.
Weitere Beiträge aus der Rubrik “übrige Steuerarten”
Neue Grundsteuer: BFH hält Berechnung nach dem Bundesmodell für verfassungskonform
In drei viel beachteten Verfahren hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden, dass die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sogenannten Bundesmodell in elf Bundesländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, verfassungskonform sind.
23.02.2026
Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.
14.02.2026
Einsprüche häufig erfolgreich: Steuerbescheide sollten auf Herz und Nieren geprüft werden
Die neuesten verfügbaren Zahlen des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Einspruchsbearbeitung durch die Finanzämter (FA) im Jahr 2024 zeigen: Wer seinen Steuerbescheid genau prüft und Unstimmigkeiten entdeckt, sollte Einspruch einlegen und erhält häufig Recht. Millionen Bürger machen davon jedes Jahr Gebrauch: Im Jahr 2024 wurden fast sechs Millionen Einsprüche bei den FA eingereicht.
08.02.2026