Rückversicherungsunternehmen: Zinsen auf Depotverbindlichkeiten müssen gewerbesteuerlich hinzugerechnet werden

09.11.2025

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Gewerbesteuer

Grundstücksunternehmen vermietet Kaufhaus: Mitvermietung eines Lastenaufzugs bringt erweiterte Gewerbesteuerkürzung nicht zu Fall

Wenn ein Gewerbebetrieb Immobilien in seinem Betriebsvermögen hält, kann er seine als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer von seinem für die Gewerbesteuer relevanten Gewerbeertrag abziehen. Reine Grundstücksunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, können alternativ die sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung vornehmen; d.h., sie können ihren Gewerbeertrag um den Teil kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, so dass eine Doppelbesteuerung mit Gewerbe- und Grundsteuer in vollem Umfang vermieden wird.

24.02.2026

Gewerbesteuer

Grundstücksunternehmen: Halten von Oldtimern schließt erweiterte Gewerbesteuerkürzung aus

Hält ein Gewerbebetrieb Grundbesitz in seinem Betriebsvermögen, kann er seine als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer von seinem für die Gewerbesteuer relevanten Gewerbeertrag abziehen. Reine Grundstücksunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, können alternativ eine sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung vornehmen, d.h. sie können ihren Gewerbeertrag um den Teil kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, so dass eine Doppelbesteuerung in vollem Umfang vermieden wird.

18.01.2026

Gewerbesteuer

Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen: Vermietung von möbliertem Wohnraum gefährdet nicht die erweiterte Gewerbesteuerkürzung

Wenn ein Gewerbebetrieb Immobilien in seinem Betriebsvermögen hält, kann er seine als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer von seinem für die Gewerbesteuer relevanten Gewerbeertrag abziehen. Reine Grundstücksunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, können alternativ eine sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung vornehmen, d.h. sie können ihren Gewerbeertrag um den Teil kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt, so dass eine Doppelbesteuerung in vollem Umfang vermieden wird.

16.01.2026