Frist zur Urteilsabfassung: Gerichte müssen Ausschöpfen der Fünfmonatsfrist nicht begründen

06.04.2026

Weitere Beiträge aus der Rubrik “übrige Steuerarten”

übrige Steuerarten

Verschonung: Unpfändbarkeit eines Kfz wegen psychischer Gründe

Wenn Steuerschulden bestehen, zögert das Finanzamt oft nicht lange und leitet die Pfändung ein. Denn anders als private Gläubiger muss es nicht den Weg über das Amtsgericht gehen, sondern kann selbst vollstrecken. So kann es zum Beispiel eine Gehaltspfändung veranlassen. In diesem Fall wird der Arbeitgeber informiert und erhält einen Pfändungsbeschluss. Es kann aber auch eine Pfändung von Gegenständen durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen. Im Streitfall ging es um eine solche Sachpfändung. Das Finanzgericht Münster (FG) hatte zu entscheiden, ob die Pfändung eines Kfz rechtmäßig war.

05.04.2026

übrige Steuerarten

Staatliche Neuverschuldung: Schuldenuhr des Steuerzahlerbundes beschleunigt auf 6.918 EUR pro Sekunde

Die wachsende Staatsverschuldung in Deutschland wird seit Jahren vom Bund der Steuerzahler (BdSt) plakativ auf einer Schuldenuhr dargestellt. Aufgrund der gestiegenen Staatsschulden tickt die Uhr seit Anfang 2026 wieder deutlich schneller: Von zuletzt 5.085 EUR pro Sekunde wurde sie nun auf 6.918 EUR pro Sekunde beschleunigt.

01.04.2026

übrige Steuerarten

Fehlender Prozessbeteiligter: Mündliche Verhandlung muss bei neuem entscheidungserheblichen Vortrag vertagt werden

Es ist vor Gericht wie so oft im Leben: Reden hilft. So bringt eine mündliche Verhandlung häufig Bewegung in einen Prozess. Sie dient der persönlichen Anhörung der Beteiligten, der Erörterung des Sachverhalts, der Beweisaufnahme und der Förderung einer einvernehmlichen Lösung. Sie ist ein Kernstück des Gerichtsverfahrens, um den Prozessbeteiligten rechtliches Gehör zu geben und dem Gericht eine abschließende Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

01.04.2026