E-Dienstwagen zu Hause aufladen: Arbeitgeber kann Stromkosten nicht mehr über steuerfreie Pauschalen erstatten
02.02.2026
In Zeiten fortschreitender Elektromobilität kommen auch Arbeitnehmer immer häufiger mit einem E-Auto zur Arbeit. Arbeitgeber können ihnen hier einen besonderen Benefit bieten, indem sie ihnen auf dem Firmengelände kostenlos Ladestationen und Strom zum Aufladen zur Verfügung stellen.
Arbeitnehmer können sowohl ihre privaten E-Autos als auch ihre privat mitgenutzten E-Dienstwagen lohnsteuerfrei beim Arbeitgeber auftanken - der kostenlos überlassene Ladestrom ist kein geldwerter Vorteil. Wichtig ist aber, dass die Ladesäule ortsfest auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens steht und der Ladevorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Nutzt der Arbeitnehmer zum Aufladen seinen privaten Strom zu Hause, gilt folgende Unterscheidung: Stromkostenerstattungen des Arbeitgebers für das Aufladen privater E-Autos sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Erstattungen für das Aufladen privat mitgenutzter E-Dienstwagen konnten bislang hingegen vom Arbeitgeber über lohnsteuerfreie Pauschalen (zwischen 15 und 70 EUR pro Monat) steuerfrei erstattet werden. Das Bundesfinanzministerium hat diese Pauschalen nun mit Wirkung ab 2026 gestrichen. Wollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern privaten Ladestrom für E-Dienstwagen erstatten, ist nun die folgende, aufwendigere Berechnung nötig:
- Schritt 1 (Strommenge ermitteln): Zunächst muss der Arbeitnehmer die verbrauchte Strommenge mittels eines gesonderten statischen oder mobilen Stromzählers ermitteln (z.B. an Wallbox oder im Fahrzeug).
- Schritt 2 (Strompreis ermitteln): Zur Ermittlung der Kosten muss dann in der Regel der individuelle (feste) Strompreis herangezogen werden, der laut Vertrag des Arbeitnehmers mit dem Stromanbieter gilt (kWh-Einkaufspreis zuzüglich des anteiligen Grundpreises). Bei dynamischen Stromtarifen dürfen die durchschnittlichen monatlichen Kosten je kWh samt Grundpreis zugrunde gelegt werden. Nutzt der Arbeitnehmer den Strom aus seiner privaten Photovoltaik-Anlage, darf ebenfalls auf den vertraglichen Stromkostentarif des Arbeitnehmers abgestellt werden.
Zur Vereinfachung dürfen in allen Fällen auch die Gesamtdurchschnittsstrompreise für private Haushalte zugrunde gelegt werden, die das Statistische Bundesamt halbjährlich veröffentlicht. Maßgeblich ist der (auf volle Cent abgerundete) Wert, den das Bundesamt inklusive Steuern, Abgaben und Umlagen für einen Jahresverbrauch von 5.000 kWh bis unter 15.000 kWh angibt. Für 2025 liegt dieser Wert bei 0,34 EUR pro kWh.
Weitere Beiträge aus der Rubrik “Einkommensteuer”
Darlehen des beherrschenden Gesellschafters: Bei vor Fälligkeit erfolgter Prolongation fließen Darlehenszinsen noch nicht zu
Unter einer Prolongation versteht man im Finanzwesen die Laufzeitverlängerung eines bestehenden Vertrags zu neuen Konditionen. Besteht bei Kreditverträgen nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Zinsbindungsfrist noch eine Restschuld, unterbreitet die Bank ein sogenanntes Prolongationsangebot (Verlängerungsangebot) mit neuen Zinssätzen und Laufzeiten. Bei Darlehensverhältnissen zwischen beherrschenden Gesellschaftern und ihren Gesellschaften ist bei Prolongationen besondere Vorsicht geboten, da sie steuerlich dazu führen können, dass nicht ausgezahlte Darlehenszinsen vom Gesellschafter als Kapitaleinkünfte versteuert werden müssen.
22.02.2026
Werbungskostenabzug: Häusliches Arbeitszimmer eines Musikers
Wenn Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten, können sie entweder die Homeoffice-Pauschale nutzen oder die tatsächlichen Kosten für ein separates Zimmer geltend machen - sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Auch Selbständige oder Freiberufler können die Kosten für ein Arbeitszimmer geltend machen. Abhängig davon, ob das Zimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet, können sie entweder einen Betrag von maximal 1.250 EUR im Jahr oder die Kosten unbegrenzt ansetzen. Im Streitfall musste das Finanzgericht Münster (FG) entscheiden, in welcher Höhe ein freiberuflicher Musiker seine Kosten für ein Arbeitszimmer berücksichtigen konnte.
19.02.2026
Vermietetes Grundstück: Entgelt für Nießbrauchsverzicht muss als Entschädigung versteuert werden
Wer seine Immobilien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation übertragen will, kann hierfür eine Schenkung unter Zurückbehalt eines Nießbrauchs in Betracht ziehen. Über die Nießbrauchseinräumung lässt sich erreichen, dass dem Schenker weiterhin ein Wohnrecht bzw. die Mieteinnahmen aus der Immobilie zustehen.
18.02.2026