Unsere Leistungen
Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen
Sicherheit, Transparenz und Mehrwert: Unsere Prüfungsleistungen schaffen verlässliche Entscheidungsgrundlagen und liefern gleichzeitig Impulse zur Optimierung Ihrer Unternehmensprozesse.
Mit SchwarzPartners Prüfungen als wichtige Steuerungsinstrumente nutzen
Gesetzliche Pflichtprüfung oder freiwillige Abschlussprüfung – wir verstehen Prüfungen als ganzheitlichen Prozess. Neben der formalen Prüfung des Jahres- oder Konzernabschlusses betrachten wir die dahinterliegenden Abläufe, internen Kontrollsysteme und Risikostrukturen. So entsteht ein Prüfungsansatz, der nicht nur Ordnungsmäßigkeit bestätigt, sondern nachhaltige Verbesserungen anstößt und die Steuerungsfähigkeit Ihres Unternehmens stärkt.
Pflichtprüfung
Die gesetzliche Jahresabschlussprüfung gehört zu den zentralen Aufgaben des Wirtschaftsprüfers. Von der Prüfungspflicht sind nicht nur große Unternehmen betroffen: Auch mittelständische Kapitalgesellschaften sowie – seit der Reform des Publizitätsrechts – GmbH & Co. KGs unterliegen ab einer bestimmten Größenklasse der Prüfungspflicht.
Neben der ordnungsgemäßen Durchführung der Pflichtprüfung verstehen wir unsere Arbeit bei Dr. SchwarzPartners in diesem Bereich jedoch nicht als rein formale Kontrollleistung. Im Rahmen der Prüfung analysieren wir die zugrunde liegenden Geschäftsprozesse, identifizieren potenzielle Schwachstellen und zeigen Optimierungspotenziale auf. Damit erhalten Sie nicht nur eine verlässliche Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit Ihres Jahresabschlusses, sondern auch wertvolle Erkenntnisse für die Weiterentwicklung Ihres internen Kontrollsystems, Ihrer Abläufe und Ihrer Unternehmenssteuerung.
Das Ergebnis: rechtliche Sicherheit, transparente Strukturen und ein messbarer Mehrwert für die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Folgende Prüfungsleistungen werden von uns durchgeführt:
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Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB
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Konzernabschlussprüfungen nach International Financial Reporting Standards
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Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach §53 HGrG
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Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfung
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Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
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Peer Review Prüfungen
Freiwillige Prüfung
Für kleine Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personen- und Unternehmensformen besteht gesetzlich keine Pflicht zur Jahresabschlussprüfung. Dennoch entscheiden sich viele Unternehmen bewusst für eine freiwillige Prüfung – sei es zur Stärkung des Vertrauens von Banken, Investoren und Geschäftspartnern, zur Erfüllung gesellschaftsvertraglicher Vorgaben oder zur Erhöhung der Transparenz gegenüber Gesellschaftern.
Unser Anspruch geht dabei über die reine Bestätigung des Jahresabschlusses hinaus. Im Rahmen der Prüfung analysieren wir relevante Geschäftsprozesse, identifizieren Optimierungspotenziale und unterstützen Sie dabei, interne Strukturen weiterzuentwickeln.
So wird die freiwillige Prüfung zu einem strategischen Instrument: Sie erhalten Sicherheit, stärken Ihre Außenwirkung und gewinnen wertvolle Impulse für die nachhaltige Verbesserung Ihrer betrieblichen Abläufe und Unternehmenssteuerung.
Folgende freiwillige Prüfungsleistungen werden von uns durchgeführt
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Freiwillige Jahres- und Konzernabschlussprüfungen
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Due-Diligence-Prüfungen bei Unternehmens- und Beteiligungserwerb
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Prüfung betrieblicher Abläufe und interner Kontrollsysteme
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Prüfung des Risikomanagement- und Überwachungssystems
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Prospektprüfungen
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Prüfung von Existenzgründungskonzepten
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Prüfung von Businessplänen
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Prüfung von Sanierungskonzepten
Lernen Sie uns kennen
Wir begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg und freuen uns auf ein erstes Kennenlernen, um mehr über Ihre Geschäftsidee, Ihre Herausforderungen, Ziele und Visionen zu erfahren.
Weitere Leistungen zum Thema Wirtschaftsprüfung
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