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Freiwillige Prüfung
Ihr Partner für kompetentes Abwickeln einer freiwilligen Abschlussprüfung
Der Gesetzgeber schreibt für kleine Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften oder Unternehmen anderer Rechtsformen keine zwingende gesetzliche Prüfung vor. Durch eine freiwillige Abschlussprüfung kann jedoch das Vertrauen von Banken, Kapitalgebern, Geschäftspartnern und Gesellschaftern positiv gestärkt werden. Freiwillige Prüfungen werden teilweise auch durch den Gesellschaftsvertrag gefordert.
Wir bieten Ihnen neben der erfolgreichen Prüfung auch einen wichtigen Mehrwert in Form einer Analyse Ihrer betrieblichen Prozesse. Dadurch können wir gemeinsam mit Ihnen Schwachstellen feststellen, maßgeschneiderte Lösungen entwickeln und Ihrem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Folgende freiwillige Prüfungsleistungen werden von uns durchgeführt:
- freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Due-Diligence-Prüfungen bei Unternehmens- und Beteiligungserwerb
- Prüfung betrieblicher Abläufe und interner Kontrollsysteme
- Prüfung des Risikomanagement- und Überwachungssystems
- Prospektprüfungen
- Prüfung von Existenzgründungskonzepten
- Prüfung von Businessplänen
- Prüfung von Sanierungskonzepten