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Wirtschaftsprüfung

Ihr Partner für fundierte Wirtschaftsprüfungsergebnisse

Je nach der Größe und der Rechtsform Ihres Unternehmens kann sich eine gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen ergeben. Außerdem sind geprüfte und mit einem Bestätigungsvermerk einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehene Jahres- und Konzernabschlüsse häufig bedeutsame Entscheidungsgrundlagen für Kreditinstitute, für potentielle Anleger oder gelten als Aushängeschild gegenüber der Öffentlichkeit.

Mehr als nur Wirtschaftsprüfung

Bei der Dr. Schwarz | Harrer | vom Ende GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit den Standorten in Fürth und Neumarkt in der Oberpfalz erhalten Sie weit mehr als nur einen Bestätigungsvermerk. Unter Beachtung des Grundsatzes der prüferischen Unabhängigkeit liefern wir Ihnen wichtige Hinweise, die es ermöglichen die durch die gesetzlichen Regelungen eröffneten bilanzpolitischen Spielräume sinnvoll für Sie ausnutzen. Somit erhalten Sie einen an den individuellen Bedürfnissen Ihres Unternehmens optimal ausgestalteten Jahres- bzw. Konzernabschluss.

 

Wir verstehen die Wirtschaftsprüfung als einen Prozess, der neben Aussagen zur Verlässlichkeit und Richtigkeit der Rechnungslegung und der daraus abgeleiteten Jahres- bzw. Konzernabschlüsse auch wichtige Impulse zur Optimierung Ihrer betrieblichen Prozesse liefern soll. Aus unserer Prüfungstätigkeit können sich Anhaltspunkte auf Schwächen bspw. in den Bereichen internes Kontrollsystem, Rechnungswesen, Unternehmensorganisation und Unternehmensprozesse ergeben. Durch ausführliche Information über mögliche Schwächen und deren Möglichkeiten zur Beseitigung an die Unternehmensleitung leisten wir einen wirkungsvollen Beitrag, den Erfolg des Unternehmens langfristig zu sichern.

Der Leistungskatalog in der Wirtschaftsprüfung

  • Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften
  • Prüfung nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz UmwG (Gründungs- und Verschmelzungsprüfungen)
  • Sanierungsprüfungen gem. IDW S 6
  • Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
  • Prüfungen im Rahmen des Dualen Systems Deutschland (DSD)

Profitieren Sie darüber hinaus auch von unserem interdisziplinären Spezialwissen in den Bereichen Rechtsberatung und Steuerberatung.

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