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Jahresabschlusserstellung
Ihr Partner für den Jahresabschluss mit Bilanzbericht und Einnahmeüberschussrechnung
Sie sind als Unternehmer gesetzlich verpflichtet, jährlich die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Unternehmens exakt zu dokumentieren. Die Angaben in Ihrem Jahresabschluss sind die Grundlage für die Besteuerung Ihres Unternehmens.
Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften sind zudem verpflichtet, den Jahresabschluss durch einen erläuternden Anhang sowie gegebenenfalls einen Lagebericht zu erweitern. Bei kleineren Gewerbetreibenden und Freiberuflern reicht eine Einnahmeüberschussrechnung aus.
Wir erstellen für Sie termingerecht unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften Ihren Jahresabschluss mit Bilanzbericht bzw. eine Einnahmeüberschussrechnung.
Unsere Leistungen umfassen darüber hinaus:
- sämtliche betriebliche Steuererklärungen sowie
- einen Erstellungsbericht (Reporting unter anderem für Banken und damit für ein optimales Rating)
- Sonderformen (Zwischenabschluss, Auseinandersetzung-, Umwandlung- und Liquidationsbilanz)
- elektronische Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger