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Unternehmenstransaktionen
Ihr Partner für Steuerfragen bei Unternehmenstransaktionen
Der Kauf und Verkauf von Unternehmen wirft zahlreiche steuerliche und rechtliche Fragen auf.
Für den Käufer ist neben der strategischen Entscheidung, ein Unternehmen zu kaufen, wichtig zu wissen, welche Risiken das verkaufte Unternehmen birgt und wie er sich dagegen, z.B. durch entsprechende Garantien im Kaufvertrag, absichern kann.
Eine weitere Frage ist, ob es für ihn aus haftungsrechtlicher und steuerlicher Sicht günstiger ist, das Unternehmen durch unmittelbaren Erwerb des Unternehmensvermögens (Asset Deal) oder durch Erwerb der Anteile am Unternehmensträger (Share Deal) durchzuführen.
Umgekehrt hat der Verkäufer in der Regel ein besonderes Interesse nicht für die vorgenannten Risiken nachzuhaften und schon eine gewisse Präferenz für einen Share Deal oder Asset Deal, weil das eine oder andere für ihn steuerlich günstiger ist. Regelmäßig ist es Aufgabe der beratenden Anwälte und Steuerberater im Wege von Kaufvertragsverhandlungen und bei der Kaufprozessberatung diese oft widerstreitenden Interessen unter einen Hut zu bringen.
Unsere Kanzlei berät Sie gerne in diesem Bereich (auch Mergers & Acquisitions oder „M&A" genannt) und zwar egal, ob Sie auf der Seite der Verkäufer oder Käufer stehen. Der Beratungsbereich umfasst auch vorausgehende und nachgelagerte Umstrukturierungen, um das jeweilige Unternehmen rechtlich und steuerlich „fit“ für den Verkauf zu machen oder um unerwünschte Steuerfolgen bei dem übertragenen oder zurückbehaltenen Vermögen zu vermeiden.
Dabei ist u.a. auch gesellschaftsrechtliches, arbeitsrechtliches und steuerliches Know-how gefragt, welches unsere Kanzlei Ihnen „aus einer Hand“ anbietet.
Wir beraten Käufer, Verkäufer, Unternehmen, Gesellschafter und Anteilseigner, insbesondere bei folgenden Themen und bieten dabei steueroptimierte Lösungen an:
- Kauf und Verkauf von Unternehmen mit der Übertragung von gesellschaftsrechtlichen Anteilen (Share Deal) oder durch Übernahme der Vermögensgegenstände (Asset Deal)
- Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Due Diligence
- Veräußerung und Erwerb von Aktien, GmbH-Anteilen oder Beteiligungen an Personengesellschaften (KG, OHG, GbR)
- Finanzierung von Unternehmenskäufen und der Gewährleistung des steuerlichen Zinsabzugs sowie der anfallenden Transaktionskosten
- Verschmelzung (Fusion) von zwei Unternehmen beim Käufer oder auch der vorausgehenden Spaltung (Abspaltung, Aufspaltung und Ausgliederung) beim Verkäufer
- Einbringung von Unternehmen in neue Rechtsformen (z.B. Einzelunternehmen, Betriebe, Teilbetriebe und Gesellschaftsanteile in KGs oder GmbHs)
- Formwechsel in neue Rechtsformen (z.B. KG in GmbH)
- Unternehmensverträge (Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge)
- Vertretung der Interessen der Käufer/Verkäufer nach dem Closing (Vollzug des Vertrages) z.B. bei der Geltendmachung von Garantien oder Kaufpreisforderungen
- Verteidigung der steuerlichen Umstrukturierungen und der Kaufgestaltungen gegenüber den zuständigen Finanzbehörden