Seitenbereiche
Inhalt

Solidaritätszuschlag: Freigrenze soll ab 2021 steigen

Gerüchte um Abschaffung

In letzter Zeit mehrten sich verstärkt Gerüchte um die Abschaffung des seit 1995 erhobenen Solidaritätszuschlages. Diesen Gerüchten erteilte die Regierungskoalition allerdings eine strikte Absage.

Erhöhung der Freigrenze

Wie die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/6382) jüngst mitteilte, soll die Freigrenze beim steuerlichen Solidaritätszuschlag 2021 angehoben werden (hib-heute im bundestag Nr. 61). Derzeit beträgt diese Freigrenze € 972,00 bei Einzelveranlagung und € 1.994,00 bei Zusammenveranlagung. Ob es zu einer Anhebung der Freigrenze um 30 % oder um 50 % kommt, ist noch offen. Bei einer Anhebung von 30 % werden die jährlichen Steuermindereinnahmen auf € 145 Mio. geschätzt und bei einer Anhebung um 50 % auf € 255 Mio.

Stand: 25. Februar 2019

Bild: alphaspirit - Fotolia.com

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.